Kleingarten pachten: Das sollte man wissen!

Insbesondere für Menschen, die in einer Mietwohnung ohne einen Gartenzugang leben, Ist die Vorstellung einem Kleingarten zu mieten sehr reizvolle. Man kann dort am Wochenende eine ruhige und entspannte Zeit verbringen und sich dabei der Natur widmen. Doch worauf sollte man vor dem Mieten oder Pachten achten?

Kleingarten pachten

Wir geben die wichtigsten Tipps Und Hinweise, so dass auch Sie ihr perfektes Kleinod im Schrebergarten finden können.

 

So findet man den passenden Kleingarten

Wer mit dem Gedanken spielt einen Kleingarten zu mieten oder zu pachten, der sollte sich vor Ort nach Kleingartenvereinen umschauen. In diesen Vereinen ist das Leben der Hobbygärtner mitsamt ihren Schrebergärten auf Vereinsebene organisiert. Eine einfache Suche bei Google-Maps nach „Kleingartenverein“ ergibt je nach Wohnort eine Menge Ergebnisse. Ist eine Telefonnummer hinterlegt, so rufen sie einfach an und erkundigen sie sich nach freien Parzellen.

Das ist nicht immer einfach ist, weiß Kleingärtner Rainer Bonhardt:  [quote cite=“Rainer Bonhardt – Kleingärtner“]Gerade in Großstädten gibt es eine hohe Nachfrage und lange Wartezeiten[/quote]

Ein guter Tipp:

[note note_color=“#99ff66″ text_color=“#333333″ radius=“3″]Besuchen sie am Wochenende eine Kleingartenkolonie und suchen sie das Gespräch mit anwesenden Hobbygärtnern. Oftmals wissen diese sehr gut Bescheid über bald Endende Pachtverträge Und können den entscheidenden Hinweis liefern.[/note]

 

Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat man in einem Kleingarten?

So verlockend ist die Vorstellung eines eigenen kleinen Garten zu sein mag: Die Gestaltungsmöglichkeiten für Hobbygärtner unterliegen mannigfaltigen Regeln und sind im Vergleich zu einem eigenen Garten limitiert. Diese Rechtsgrundlage für die Nutzung eines jeden Schrebergartens bildet das Bundeskleingartengesetz (BkeilG).

Hier definiert der Gesetzgeber, warst überhaupt als Kleingarten gilt. So ist beispielsweise geregelt, dass eine Kleingartenanlage nicht gewerbsmäßig genutzt werden darf. Vielmehr müssen sie sogar die Möglichkeit nutzen, Obst und Gemüse für den Eigenverbrauch anzubauen.

Weitere Einschränkungen bei der Nutzung ergeben sich aus Vorschriften nach dem Vereinsrecht sowie der jeweiligen Satzungen der Kleingartenvereine. Eine Vereinsmitgliedschaft ist zwingende Voraussetzungen für einen Pachtvertrag. Mit der Vereinsmitgliedschaft ergeben sich zusätzliche Pflichten, wie etwa die regelmäßige Gartenarbeit sowie die zu zahlenden Mitgliedsbeiträge.

 

Darf ich eine Gartenlaube in meinem Kleingarten errichten?

Eine Laube oder ein Gartenhaus im eigenen Kleingarten ist grundsätzlich möglich. Die maximale Größe ist jedoch laut Gesetz auf eine Grundfläche von 24qm begrenzt. Zudem darf die Laube nicht bewohnt werden. Wer hat dagegen verstößt, der hat mitunter sogar neben der Kündigung des Pachtvertrages mit einer Klage zu rechnen.

 

Darf ich in meinem Kleinengarten einer Party feiern?

Natürlich darf jeder Gäste in seinen Garten einladen. Jedoch sind bei vielen Kleingartenverein Lärm und andere Ruhestörungen nicht gern gesehen. In den Satzungen sind zumeist konkrete Zeiten für Mittagsruhe und Abendruhe vorgesehen, um eine adäquate Erholung zu gewährleisten. Laute Gartenarbeiten wie beispielsweise Rasenmähen sind demnach zu unterlassen. Einem leckeren Kuchenessen und steht somit nichts im Wege, jedoch dürfte es keine zünftige Party mit lauter Musik werden.

 

Wie kann ich einen Kleingarten Pachtvertrag wieder kündigen?

Der Abschluss eines Pachtvertrags erfolgt immer unbefristet. Das Recht zur Kündigung besteht jedoch immer und kann im Rahmen der Kündigungsfrist zum 30. November eines jeden Jahres gegenüber dem Verpächter schriftlich ausgesprochen werden. Der Verpächter selbst hat die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber dem Pächter nur, wenn diesem eine grobe Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Ansonsten kann der Pachtvertrag gegenüber dem Pächter nur aus besonderen Gründen gekündigt werden. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn das Grundstück nach Beschuss der Mitgliederversammlung anderweitig genutzt werden soll oder signifikante Umbauarbeiten an der gesamten Anlage anstehen.

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